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Bewusster Lebensstil - Der Prozess der Selbst-Werdung

Y3.EE - Individuation, Differentation und Integration

Individuation

In der analytischen Psychologie nach Carl Gustav Jung beschreibt die Individuation den Prozess der Selbstverwirklichung des Menschen. Ziel dieses Prozesses ist eine schrittweise Bewusstwerdung, um sich dadurch als etwas Eigenes und Einmaliges zu erkennen und zu verwirklichen (Ich-Werdung und Selbst-Werdung).

Differentation

Um schrittweise man selbst werden zu können ist es auch notwendig, sich von allem abzugrenzen, sich von allem zu differenzieren, das man in seinem ureigensten Selbst nicht ist und auch alles loszulassen, das der Selbst-Werdung nicht förderlich ist.

Integration

Für den Prozess der Selbst-Werdung ebenso wichtig wie Abgrenzung ist die Integration, also die Eingliederung von allem, das in das größere Ganze des wahren Selbst dazugehört. Manches darf gehen (Differentiation), manches darf kommen (Integration).

Wir sollten reden!
Hinweis

Menschen sind im Kern ihrer Natur zutiefst soziale Wesen. Jeder will von Herzen geliebt werden. Somit liegt es in der Natur des Menschen, dieses soziale Wesen auch bei jeder gesunden Art der Selbstverwirklichung zu stärken und zu entwickeln. Jeder will in seinem tiefsten Inneren mit seinen geliebten Menschen verbunden sein.

Wer also den Begriff Selbstverwirklichung mit einem narzisstischen Ego-Trip in Verbindung bringt, der darf seine eigenen negativen Assoziationen loslassen und stattdessen positive Assoziationen von Selbstverwirklichung mit z.B. Stärke, Charisma und Verbundenheit in sein Leben bringen. Denn genau darum geht es bei Individuation. Und bei mir lernst du auch, wie du solche Assoziationen zielsicher in wenigen Minuten adaptieren kannst.

Eigenverantwortung und Selbstbestimmung

Der Prozess der Selbst-Werdung

Sich von etwas abzugrenzen, das gewohnheitsmäßig in den gelebten Abläufen etabliert ist, oder etwas ins Leben zu integrieren, das bis vor Kurzem undenkbar schien, das kann schon eine Herausforderung sein. Erst recht, wenn zu Beginn noch unklar ist, was es denn genau ist, wovon ich mich abgrenzen möchte und was es genau denn genau ist, das in mein Leben holen möchte.

Manchmal geht das leicht von der Hand. Und dann wieder ist es einfach nur mühsam.

Doch das kennen wir alle: Wenn es läuft, dann läuft es. Und wenn es mühsam ist, dann ist es auf vielen Ebenen mühsam. Nicht wahr?

Und, eben weil es meist gleich auf mehreren Ebenen mühsam ist, ist es so wichtig, ein Problem auf allen seinen Ebenen zu betrachten. Wo entsteht es und wo ist es am zähsten? Die Lösung dafür ist dann am besten auf nur einer Ebene zu suchen. Vielleicht, in kleinem Umfang, auf einer zweiten Ebene, um über Synergien zu unterstützen: Zwar alles betrachten, aber nur verändern, was am meisten bringt, um es wieder zum Laufen zu bringen.

Und hier komme ich ins Spiel: als Unternehmensberater, als Personenberater und als persönlicher Dienstleister habe ich sowohl die Erfahrung als auch das Wissen, damit Mühsames sehr effizient wieder zu etwas Laufendem wird. Denn du hast deinen Erfolg verdient.

Nähere Informationen dazu gibt es unter Einen persönlichen, durch und durch bewussten Lifestyle entwickeln: Der wahre Beginn aller Individuation hier auf dieser Seite, weiter unten.

Über mich – In aller Kürze

Dipl.-Ing. Christoph Dicklberger

Über mich

Mein Name ist Christoph Dicklberger. Ich bin am 20. Mai 1972 in der Stadt Salzburg geboren. Seit einigen Jahren bin ich selbständig als Unternehmensberater, als Personenberater bzw. psychologischer Berater und als persönlicher Dienstleister zur Erreichung körperlicher Ausgewogenheit tätig. Ein breites Spektrum an international anerkannten Ausbildungen und jahrelange Erfahrungen zeichnen mich aus.

Meine Mission

Ekstase bedeutet im Sinne des Wortes einfach "außer sich zu sein". Und genau das ermöglicht erst, die Grenzen zwischen "Ich" und "Nicht-Ich" zu überwinden und derart zu einer wahren Einheit zu werden: Loslassen, was dem wahren Selbst entgegensteht. Ins Leben holen, was zum wahren Selbst noch fehlt. Und einfach die authentische Natur des individuellen Seins aus der eigenen Mitte heraus leben. Voll verbunden mit allem, das wert ist verbunden zu sein und zugleich fokussiert und ganz bewusst der eigenen Richtung folgend: Das ist es was absolut genommene Eigenverantwortung und vollkommen gelebte Selbstbestimmung erlauben.

Das ist es, wofür ich stehe. Das ist der Prozess der Individuation, wie ich ihn sehe und lebe. Dessen notwendige Grundlagen du bei mir lernen kannst, und den zu gehen du bei mir beginnen kannst. Wenn du mutig genug bist, endlich wirklich du selbst zu sein. Das ist mein Versprechen.

-- Christoph

Was ist hier anders als bei all den anderen?

Ich muss hier nichts verkaufen, brauche hier kein Geld zu verdienen. Geld verdienen für das Leben tue ich mit meiner Projektarbeit. Hingegen gebe ich hier weiter, was ich selbst gelernt und erfahren habe. Denn ich war schon recht weit unten, und habe mich doch wieder rauf geholt und mich dabei selbst gefunden. Selbst, wenn das manchen nicht gepasst hat, denn ich habe viel losgelassen und vieles in mein Leben geholt. Und ich habe aus dem bereits Gesagten resultierend die Freiheit, einfach mit all denen zu arbeiten, die wirklich etwas verändern wollen in ihrem Leben. Wer es sich leisten möchte, einfach nur etwas Unterhaltung zu suchen, dem empfehle ich stattdessen ins Kino zu gehen.

Welche Methoden und Denkansätze bringe ich mit in dieses Vorhaben? Das Beste aus vielen Welten und Zeitaltern: Analytische Psychologie, Yoga (Raja, Hatha, Jnana, Laya, Kriya, Kundalini), Tantra (weiß, rot, schwarz), Meditation, NLP, Trance, Selbsthypnose, EMDR, Time Line Therapy®, Brainspotting, EFT, Provocative Interventions, Schamanismus, Huna, Achtsamkeit & Bewusstheit, Sex-Magick, Life Hacks.

Wir sollten reden!
Generalisierung als Spezialisierung: Ganzheitlichkeit und Nachhaltigkeit

Unternehmensberatung, Personenberatung und Persönliche Dienstleistung

Unternehmensberatung

Unternehmensberatung ist die individuelle Aufarbeitung verschiedenster Problem­stellungen durch Interaktion zwischen externen, unabhängigen Personen und einem um Unterstützung nachsuchenden Klienten.

Klassisches und agiles Projektmanagement

Scrum Master, Scrum Product Owner, Agile Leader, Scaled Professional Scrum (Nexus), Kanban for Scrum

Change-Management, Kommunikationsberatung

Enterprisearchitektur, Informationsarchitektur

Business-Analyse

Requirements-Engineerng

Prozess- und Objektmodellierung

Personenberatung

Personenberatung, genauer gesagt Psychologische Beratung, durch externe, unabhängige Personen umfasst psychologische Maßnahmen und Tätigkeiten, die der Aufarbeitung und Über­windung von Problemen oder Konflikten dienen.

Supervision, Selbsterfahrung, Mediation

Neurolinguistische Programmierung

New Code NLP

Werte- und Strategiearbeit

Hypnose, Provokative und paradoxe Interventionen

EMDR und Brainspotting für Coaching

Time Line Therapy®

Selbsthypnose und MBSR

Persönliche Dienstleistung

Persönliche Dienstleistung, auch Energetische Beratung, durch externe, unabhängige Personen hat zum Ziel, die Lebensenergie in Körper und Geist mit unter­schiedlichen Methoden und Techniken ins Gleichgewicht zu bringen und zu harmonisieren.

Yoga-Philosophie, Asanas und Pranayama

Meditation zu Achtsamkeit und Bewusstheit

Traumreisen, Regressionen

Holistic Pulsing und cEFT

Körperarbeit und -erfahrung

Schamanische Trancen

Stressmanagement und Burnout-Prävention

Yoga, Tantra und Meditation

Nichts ist so beständig wie der Wandel. –– Heraklit

Leben ist Veränderung. Wachstum ist wahlweise. Wähle weise. Denn es geht um dich!

Die Kunst des Change-Managements

Veränderungstreiber

96%
Ganzheitliches Verständnis über erworbene Kontexte und gemachte Erfahrungen hinweg gewinnen
88%
Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken in individuell zu gestaltende Ziele einfließen lassen
92%
Das gesamte System umfassende, spezifische und adaptive Zielerreichung planen
97%
Motivation für nächste Schritte schaffen, Fortschritt kontrollieren und ggf. Ziele geplant anpassen
Die wichtigsten Bedeutungen des Domain-Namens Y3.EE erklärt

Bedeutungsebenen von Y3.EE

1. Bedeutung: Als Abkürzung

Eine Möglichkeit einen Begriff abzukürzen ist z. B. den ersten Buchstaben gefolgt von der Anzahl der Buchstaben, die danach folgen, aufzuschreiben.

Im Falle von Y3 könnte dies die Abkürzung YOGA sein, ein Y gefolgt von drei weiteren Buchstaben. Yoga, als Begriff, ist aus dem Sanskrit und bedeutet Einheit. Bei mir geht es tatsächlich um Einheit, der Begriff Yoga passt also hervorragend. Das EE der Top-Level-Domain würde dann für "Extended Edition" stehen, da es bei mir nicht nur um die moderne Sportart Yoga oder die westliche Auslegung des Lifestyles Yoga geht. Es geht vielmehr darum, sich selbst zu finden und derart mit sich selbst und der eigenen Mission im Leben zu einer Einheit zu werden.

2. Bedeutung: Als auditives Sinnbild

Eine andere Möglichkeit etwas auszudrücken ist die Aussprache der Buchstaben als deutsches oder englisches Sinnbild für einen Begriff zu sehen und mit einiger künstlerischen Freiheit derart mit wenigen Buchstaben ein Sinnbild für eine Message zu schaffen.

In diesem Falle würde Y3 als englischer Buchstabe auszusprechen sein. Und aus Y wird "Why". Aus Y3 wird "Why³" bzw. mit dem EE der Top-Level-Domain wird daraus WhyThree.ee mit langgezogenem englischem 3 bzw. Threeee. Und ich würde wissen, dass ich damit die drei philosophischen Fragen für jede Kunst der Selbstreflexion und des Selbstverständnisses meine:

  1. Why am I who I am? (Warum bin ich, wer ich bin?)
  2. Why am I how I am? (Warum bin ich, wie ich bin?)
  3. Why do I have what I have? (Warum habe ich, was ich habe?)

Bei allen drei Fragen steht natürlich die Aufforderung im Raum, doch mal aus der unmittelbar sichtbaren Bedeutungsebene herauszutreten, und ebenfalls eine Antwort auf anderen Ebenen zu geben.

WhyThree.ee bzw. Warum³ würde in diesem Szenario also für diese drei Frage der Selbserkenntnis stehen. Oh, diese drei Fragen entfalten ihre ganze Kraft erst, wenn man sich über viele Wiederholungen hinweg mit ihnen beschäftigt. Also bitte um etwas Geduld damit...

3. Weitere Bedeutungsebenen...

Ich, für mich, habe noch weitere Bedeutungen gefunden. Manche gut, manche sehr persönlich, manche lustig, manche konstruiert, manche flüchtig. Und ich wette, euch fallen noch viele weitere ein, an die ich noch gar nicht gedacht habe. Ich freue mich, wenn ihr eure Ideen dazu mit mir teilt.

Wir sollten reden!
Lerne bei mir, wie das alltagstauglich für dich persönlich funktionieren kann.

Einen persönlichen bewussten Lifestyle entwickeln: Der wahre Beginn aller Selbst-Werdung

Wie bereits eingangs gesagt geht es bei der Selbst-Werdung bzw. Selbstverwirklichung keinesfalls darum, sich auf einen sagenumwobenen Ego-Trip zu begeben. Ganz im Gegenteil: Das Mensch-Sein steht im Mittelpunkt. Das ganzheitliche Werden des sozialen menschlichen Wesens in Einklang mit allen persönlichen, individuellen Stärken und auch Eigenheiten ist es, das Ziel einer Selbst-Werdung ist.

Warum geht Individuation jeden was an?

Sich selbst finden, dieses wahre Selbst erkennen und im Leben gesund und ertragreich ausdrücken, aus der eigenen Mitte heraus in der eigenen Kraft sein. All das sind umgangssprachliche Beschreibungen dessen, was in der analytischen Psychologie als „Individuation“ bezeichnet wird. All das sind Ausdrucksweisen, die jeden von uns in der einen oder anderen Art berühren: Manchen sprechen sie aus der Seele. Andere sind sofort auf 180, weil sie es nicht mehr hören können.

Beide Reaktionen sind – wenn auch diametral verschieden – das exakt Gleiche, nur von einem anderen Punkt aus dem eigenen Individuationsprozess heraus ausgedrückt. Wäre es nicht eine gute Sache, sich dieser Herausforderung jetzt zu stellen, der eigenen persönlichen Entwicklung einen Schub zu verpassen und einen bewussten Lebensstil zu finden, der der Individuation sehr guttun wird? Endlich die Widersprüchlichkeiten ablegen, die wir Tag für Tag, wieder und wieder zeigen?

Sich von etwas abzugrenzen, das nicht gut, gesund oder ertragreich für einen selbst ist, und das in einer Art und Weise zu tun, die über Gewohnheit hinausgehende Enttäuschung oder gar Verletzung von anderen vermeidet: Auch das wäre doch eine erstrebenswerte Fähigkeit, oder etwa nicht?

Und endlich die Scheu ablegen, doch einfach Neues zu erforschen und auszuprobieren, wenn es sich schlicht gut anfühlt, wenn es einfach auf einen gewartet hat? Auch das wird für die meisten von uns eine großartige neue Sache sein, oder?

Eben das alles – und noch einiges mehr – ist Inhalt und Ergebnis auf dem Weg der Selbst-Werdung, wenn du endlich du selbst wirst und dein wahres Selbst zu leben beginnst. Du bist immer noch du, es wird sich vielleicht gar nicht so viel ändern. Aber alles, das dich zurückhält, das wirst du anpassen und erweitern können, falls du es möchtest. Möchtest du? Wirst du?

Und was ist dieses Programm, von dem hier die Rede ist?

In aller Kürze gesagt: Es beginnt mit einigen Hausaufgaben, die du zu absolvieren hast, bevor es wirklich losgeht. Es folgen 13 Wochen, drei Monate, in denen du in jeder Woche eine Videolektion und zusätzlich weitere verpflichtend zu absolvierende Aufgaben von mir erhältst. Nach Woche #1, Woche #5, Woche #9 und Woche #13 gibt es jeweils eine Einheit Einzelgespräch mit mir – online oder falls es sich gerade anbietet auch gerne im echten Leben.

Erfüllst du deine Aufgaben nicht, geht es nicht weiter für dich. Setzt du mehr als maximal drei Wochen aus, wirst du im Ablauf vielleicht ein paar Wochen zurückgesetzt und musst von dort aus wieder neu starten. Manches benötigt einfach einen gewissen zeitlichen Rahmen, um gute Ergebnisse zu erzeugen.

Du bekommst in der Zeit 13 Lektionen, die dich einerseits zu dir bringen und dir andererseits die Augen öffnen werden, um dir neue Blickwinkel zu erschließen, die du bisher wohl nicht wahrgenommen hast. 13 Lektionen, die dir erlauben, deinen neuen bewussten Lebensstil umzusetzen, ohne dafür in den Himalaja in eine einsame Höhle ziehen zu müssen. Das alles wird innerhalb der funktionierenden Parameter deines bisherigen Lebens wunderbar klappen.

Wie wird dieses Programm zur Entwicklung eines bewussten Lebensstils führen?

Du wirst einige neue Sichtweisen auf das Leben im Allgemeinen und auf dein Leben im Speziellen lernen. Du wirst lernen, wie du anders an so manches herangehen kannst. Du wirst lernen, wie du in Reflexion und in Meditation erkennen kannst. Und durch die Routine der Hausaufgaben wirst du dir eine neue Sicht auf Disziplin im Umgang mit dir selbst aneignen.

Damit bist du schon während das Programm für dich abläuft in der Lage dein Leben in Teilbereichen neu zu bewerten und damit neu zu gestalten.

Es sind 13 aktive Wochen der Grundausbildung. Du entschiedest für dich, wie weit du mit Veränderungen und veränderten Sichtweisen gehen magst. Und schließlich bist du es, der:die für sich selbst entscheidet, was für dich passt.

Das alles ist die Grundlage für deinen eigenen bewussten Lebensstil. Das ist damit der wichtigste Schritt deiner Selbst-Werdung.

Aber was habe ich noch davon, wenn ich mich jetzt entschieden habe?

Erfahrungen von Kund:innen und Klient:innen

Was Kund:innen und Klient:innen sagen ...

Meinungen von Kund:innen und Klient:innen aus den verschiedensten Bereichen und Branchen über die Zusammen­arbeit mit Christoph

Hochwertige Beratung zu beruflichen und privaten Themen. Antworten und Einsichtsweisen, die sonst niemand so darstellen kann wie Christoph. Zudem immer wieder spannende, spirituelle Anknüpfungspunkte. Sessions, die zum Nachdenken und sofortigen verändern animieren. Tina Helmreich, Unternehmensberatung
Mit Unterstützung von Christoph konnte ich meine Bedürfnisse besser wahrnehmen, meine Ziele definieren und umsetzen. Durch die intensive Beschäftigung mit meinem Körper kam ich mir selbst auf mehreren Ebenen näher und habe dadurch mein Leben zielgerichtet grundlegend geändert. Doris, Sozialpädagogische Coachin
Was ich an Christoph so schätze ist, dass man über alles offen und ungeschminkt reden kann.
Sich wirklich öffnen dürfen und den Raum dafür bekommen. Und der holistische Ansatz on top, macht ein Coaching bei Christoph komplett und man geht mit einer Leichtigkeit weiter. Stefan Kübler, Massage für Körper & Seele
. Astera Salaschor
Wir sollten reden!

Kontakt

Lieber einmal zu oft schnell nachgefragt, als einmal etwas wirklich Wichtiges zu verpassen. Denn das wäre das Einzige, das wirklich blöd wäre. Darum ist mein Motto: Wir sollten reden!

Impressum, Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das gesetzlich vorgeschiebene Kleingedruckte

Impressum / Imprint
Inhaber:
Dipl.-Ing. Christoph Dicklberger
Unternehmensberatung und Personenberatung
Unterstützung, Beratung, Ausbildung und Führung

Standort:
Kandlgasse 7/2/3, A-1070 Wien<
Rudolf-Riemann-Straße 1, A-5700 Zell am See

Kontakt:
t> +43 699 8117 7652
e> christoph@dicklberger.com

UID Nr.:
ATU67886923

WKO:
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Grundlage dafür ist Allgemeiner Schadenersatz nach § 1489 ABGB (Entschädigungsklagen): 3 Jahre (wenn Schaden und Schädiger bekannt) / ansonsten 30 Jahre (betrifft insb. auch Arbeitsunfälle!). Fristbeginn bei kurzer Frist: ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Fristbeginn bei langer Frist: ab Schadenseintritt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen / General Terms and Conditions
Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
  • Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer:in verwendet - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
  • Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  • Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
  • Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
  • Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
  • Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der/die Auftragnehmer:in zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der/die Auftragnehmer:in anbietet.
  • Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in im Einzelnen festgelegt.
  • Eine Einzelbeurteilung von Personen findet nicht statt, es sein denn, dies wurde inklusive der detaillierten Beurteilungskriterien vertraglich vorab festgehalten.
  • Der/die Auftragnehmer:in erbringt Leistungen in Form von Projektarbeit, Coachings, Moderation und Beratung.
  • Der/die Auftragnehmer:in übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg einer Leistung, es sei denn, dass eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich vereinbart ist.
  • Der/die Auftragnehmer:in behält sich das Recht für die Auswahl von Veranstaltungs- und Durchführungsorten vor, sowie von Medienproduzenten, Geräteherstellern und sonstigen Personen, welche von der/die Autragnehmer:in zur Durchführung des Auftrags eingesetzt werden. Unzureichende oder nicht vereinbarte Arbeitsbedingungen können zu einer für den/die Auftraggeber:in kostenpflichtigen Terminverschiebung führen.
  • Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die erbrachten Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung
  • Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  • Der/die Auftraggeber:in wird den/die Auftragnehmer:in auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
  • Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters:in bekannt werden.
  • Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des/der Auftragnehmers:in von dieser informiert werden.
Sicherung der Unabhängigkeit
  • Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
  • Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen des/der Auftragnehmers:in zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
Berichterstattung / Berichtspflicht
  • Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.
  • Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
  • Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
Schutz des geistigen Eigentums
  • Die Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Schulungen und Schulungsunterlagen etc.) verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des/der Auftragnehmers:in – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
  • Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt den/die Auftragnehmer:in zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
  • Werden beim Einsatz des/der Auftragnehmers:in kundenspezifische Erweiterungen und/oder anpassungen vorgenommen, oder sonstige Individuallösungen für den/ Auftraggeber:in erstellt, zählt die dabei anfallenden Werke nicht zum Leistungsumfang. Ist im Einzelfall die Übergabe desselben vereinbart, so ist der/die Auftraggeber:in nicht berechtigt, Änderungen oder Erweiterungen an den Arbeitsergebnissen herzustellen. Eine Kopie der Werke wird bei entsprechender Vereinbarung bei einem öffentlichen Notar hinterlegt, der verpflichtet ist, diese bei Eintritt bestimmter zu vereinbarender Umstände an den/die Auftraggeber:in herauszugeben.
Gewährleistung
  • Der/die Auftragnehmer:in ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
  • Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Haftung / Schadenersatz
  • Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom/von der Auftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen.
  • Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  • Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.
  • Sofern der/die Auftragnehmer:in das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der/die Auftragnehmer:in diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Geheimhaltung / Datenschutz
  • Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.
  • Weiters verpflichtet sich der/die Auftragnehmer:in, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
  • Der/die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
  • Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
  • Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
Honorar
  • Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der/die Auftragnehmer:in ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in. Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den/die Auftragnehmer:in fällig.
  • Der/die Auftragnehmer:in wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
  • Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des/der Auftragnehmers:in vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.
  • Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält der/die Auftragnehmer:in den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der/die Auftragnehmer:in bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
  • Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der/die Auftragnehmer:in von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
  • Zusätzlich und nach Absprache mit dem/der Auftraggeber:in berechnet werden der Einsatz von Assistenten:innen, Filmen, Unterlagen, Videospots, Fallstudien, etc.
Rechnungslegung
  • Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragnehmer:in ausdrücklich einverstanden.
  • Vereinbarte Honorare, sofern nichts anderes vereinbart, werden unmittelbar nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und sind sofort, ohne Abzug fällig.
  • Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
Dauer des Vertrages
  • Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss der im Vertrag definierten Projekttätigkeiten und der entsprechenden Rechnungslegung.
  • Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
    - Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
    - wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
    - wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des/der Auftragnehmers:in weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der Auftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
  • Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Terminänderungen
  • Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung durch den/die Auftragnehmer:in wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen von dem/der Auftragnehmer:in nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, bietet der/die Auftragnehmer:in unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten an, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
  • Verschiebt der/die Auftraggeber:in einen Termin bis 15 Tage vor dem vereinbarten Datum, wird eine Pönale in Höhe von 30% des auf die zu verschiebenden Daten entfallenden Honorars an den/die Auftragnehmer:in fällig; liegt die Verschiebung 14 bis 7 Tage vor dem vereinbarten Datum, beträgt die Pönale 50%, bei einer Verschiebung innerhalb von weniger als 7 Tagen beträgt die Pönale 70%, immer unter der Annahme, dass der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird. Für Absagen durch den/die Auftraggeber:in gilt der folgende Punkt.
  • Wird von dem/der Auftraggeber:in ein Termin gänzlich abgesagt, werden bei Absage innerhalb von 3 Monaten vor dem vereinbarten Leistungstermin 50%, innerhalb von 1 Monat 75% und innerhalb von 2 Wochen 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
  • Sagt ein:e Teilnehmer:in seine:ihre Teilnahme an einer Ausbildungsveranstaltung Seminar ab, so gilt folgende Regelung: bei einer Absage bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn verfällt die geleistete Anzahlung; bei einer Absage ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Ausbildungsentgelts fällig, bei Absage ab dem 15. Tag vor Seminarbeginn sind es 100% des Ausbildungsentgelts. Verlässt ein:e Teilnehmer:in eine Ausbildung während der Veranstaltung, hat er/sie kein Anrecht auf Rückerstattung des Entgelts.
Schlussbestimmungen
  • Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
  • Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig.
Mittel der Streitschlichtung
  • Im Streitfall ist der Gerichtsstand der Sitz des/der Auftragnehmers:in.
  • Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
  • Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.